Allgemeine Geschäftsbedingungen der Joulia SA

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Joulia SA und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Diese werden jeder Offerte beigelegt. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Sie gehen jedwelchen anderen allgemeinen Bedingungen vor; Nebenabreden, Zusicherungen oder produktspezifische Konditionen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von zwei bevollmächtigten Mitarbeitern der Joulia SA schriftlich zugestimmt werden. Die Joulia SA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

 

2. Angebote

Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Joulia SA ist nur an Angebote gebunden, die persönlich an unsere Kunden gerichtet werden. Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Joulia SA ist nicht verpflichtet, alle auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

 

3. Preise

Die Preise ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden Preislisten. Die Joulia SA behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, abgeholt ab dem Lager der Joulia SA. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (EUR).

 

4. Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten

Allfällige Kosten für Transport, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, Einbau usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Diese Kosten können erhöht werden, insbesondere aufgrund von Treibstoffpreisschwankungen und Anpassung der LSVA.

 

 

4.1. Transportkosten

Die Transportkosten belaufen sich in jedem Fall auf 3% des Warenwertes, jedoch aber auf mind. Fr. 20.00 exkl. MwSt. Transporte ausserhalb der Schweiz werden nach Aufwand verrechnet.

 

4.2. Expresszuschläge

Bestellungen müssen schriftlich bis Montag 12.00 Uhr und Donnerstag 12.00 Uhr bei der Joulia SA eingegangen sein, damit ein Versand am darauffolgenden Tag erfolgt. Bei Lieferungen ausserhalb dieses Bestellfensters (Versände erfolgen jeweils Dienstags und Freitags), wird ein Expresszuschlag von Fr. 150.00 exkl. MwSt. erhoben. 

 

4.3. Teillieferungszuschläge

Sollten die Lieferung der Rinne und Abdeckung separat erfolgen, wird ein Teillieferungszuschlag von Fr. 85.00 exkl. MwSt. erhoben.

 

5. Lieferungen

5.1. Lieferfristen
Die Joulia SA setzt alles daran, die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Joulia SA keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Joulia SA. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Joulia SA von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist/Termin abzurufen; sofern keine besondere Frist/Termin festgelegt ist, beträgt diese längstens sechs Monate seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Joulia SA berechtigt, sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Falls vor dem Abruf der Lieferung oder einer Teillieferung Preiserhöhungen seitens der Lieferanten der Joulia SA erfolgen, so werden diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillieferungen weiterbelastet.

 

 

5.2. Transport und Ablad
Unsere Waren werden durch die Joulia SA selbst oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Bestellungsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Joulia SA stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben. Allfällige Transportschäden sind der liefernden Verkaufsstelle der Joulia SA und dem Transporteur durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

 

 

6. Nutzen- und Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Verkaufsstelle oder Lager von der Joulia SA auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Lieferungen, welche durch die Joulia SA oder in deren Namen durch den Lieferanten erfolgen, in welchem Falle Nutzen und Gefahr mit dem Abladen auf den Kunden übergehen.

 

 

7. Rechte am geistigen Eigentum

Jedes bestehende geistige Eigentum und Know-how von  der Joulia SA an sämtlichen, dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Verfahren, Daten, Muster, Gegenständen, Know-how, Software, usw. verbleibt bei der Joulia SA und dürfen ohne Erlaubnis von der Joulia SA nicht veräussert und verwendet werden. Sofern diese gestellten Items urheberrerchtsfähig sind, behält sich die Joulia SA die Urheberrechte daran ausdrücklich vor.

 

 

8. Gewährleistung wegen Mängel der Sache

8.1. Mängel
Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht und Farbe, und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung; Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung.

 

 

8.2. Mängelrüge
Der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Joulia SA nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei der ausliefernden Verkaufsstelle schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung gemeldet werden. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Joulia SA gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.

 

8.3. Verjährung

Die Garantiefrist beträgt fünf Jahre für die Duschrinne oder Duschwanne mit integriertem Wärmetauscher und zwei Jahre für das dazugehörige Showerdeck ab Rechnungsdatum.

 

 

8.4. Garantieleistungen
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist die Joulia SA nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten in Ihrem Werk in Biel zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau sowie für den Transport gehen zulasten des Kunden. Für reparierte oder ersetzte Ware leistet die Joulia SA in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum der Joulia SA über. In besonderen Fällen kann die Joulia SA die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Ware stehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen.  Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.

 

 

9. Haftung

Die Joulia SA haftet nur bei Nachweis rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit und nur für unmittelbare Schäden. Darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Joulia SA, wie insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss (culpa in contrahendo), aus positiver Vertragsverletzung, aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung, für Verzug, für Unmöglichkeit sowie für Verletzung von Schutzrechten Dritter, sind ausgeschlossen. Die Joulia SA haftet darüber hinaus nicht für Schaden infolge natürlicher Abnutzung , ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und übermässiger Beanspruchung oder anderen Gründen, die die Joulia SA nicht zu vertreten hat. Gleiches gilt, falls der Kunde oder der Dritte bei Auftreten eines Mangels der Joulia SA nicht umgehend Gelegenheit gibt zu beheben.

 

 

10. Umtausch und Warenrücknahmen

Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Joulia SA möglich. Spezialanfertigungen und Waren, welche die Joulia SA nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfallene Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen; sie werden mit einem Abzug von mindestens 20% auf die Faktura-Preise gutgeschrieben. Der Artikel: J3/SSS-1000 wird bei Rückgabe Fachgerecht entsorgt und nicht gutgeschrieben.

 

 

11. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 30 Tage netto ab Rechnungsdatum bei Lieferungen innerhalb der Schweiz. Lieferungen ausserhalb der Schweiz erfolgen grundsätzlich nur per Vorauskasse. Wo es die Umstände erfordern, insbesondere bei Bestellungen von Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen wird die Joulia SA ermächtigt, Barzahlung, Anzahlung, Sicherstellung, Vorauszahlung oder Bezahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Joulia SA ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben oder die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann die Joulia SA die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Joulia SA vom Vertrag zurücktreten. Die Joulia SA behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen. Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels einer Kreditkarte gibt keinen Anlass zu einem Skonto.

 

 

12. Eigentumsvorbehalt

Die Joulia SA und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Joulia SA ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.

 

 

13. Rücktrittrecht

Veränderungen in den Verhältnissen des Kunde wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung sowie die Einleitung von Betreibungen und Prozessen berechtigen die Joulia SA zum sofortigen Rücktritt von allfällligen Lieferverpflichtungen.

 

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der Joulia SA. Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Anlass geben könnten, ist der Sitz der Joulia SA der ausschliessliche Gerichtsstand. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Sollten Einzelbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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Veröffentlicht im März 2021


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