Allge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Joulia SA

1. Allge­mei­nes, Geltungs­be­reich

Die nachfol­gen­den Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen bilden einen festen Bestand­teil jedes zwischen unserer Joulia SA und einem Kunden abgeschlos­se­nen Vertra­ges. Diese werden jeder Offer­te beigelegt. Demzu­fol­ge gelten sie anläss­lich einer Bestel­lung, einem Vertrags­ab­schluss oder der Besitz­nah­me der Ware als bekannt und ohne jegli­chen Vorbe­halt angenom­men. Sie gehen jedwel­chen anderen allge­mei­nen Bedin­gun­gen vor; Neben­ab­re­den, Zusiche­run­gen oder produkt­spe­zi­fi­sche Kondi­tio­nen bleiben vorbe­hal­ten und müssen auf jeden Fall von zwei bevoll­mäch­tig­ten Mitar­bei­tern der Joulia SA schrift­lich zugestimmt werden. Die Joulia SA behält sich das Recht vor, diese Allge­mei­nen Bedin­gun­gen jeder­zeit zu ändern.

 

2. Angebo­te

Alle Angebo­te auf Websei­ten, in Katalo­gen, Prospek­ten, Ausstel­lun­gen usw. erfol­gen freiblei­bend und unver­bind­lich. Die Joulia SA ist nur an Angebo­te gebun­den, die persön­lich an unsere Kunden gerich­tet werden. Das Produk­te­sor­ti­ment kann jeder­zeit und ohne beson­de­re Anzei­ge geändert werden. Die Joulia SA ist nicht verpflich­tet, alle auf Websei­ten, in Katalo­gen, Prospek­ten, Ausstel­lun­gen usw. aufge­führ­ten Artikel am Lager zu halten.

 

3. Preise

Die Preise ergeben sich aus den bei Vertrags­schluss gelten­den Preis­lis­ten. Die Joulia SA behält sich das Recht vor, die angege­be­nen Preise zu jeder Zeit und ohne beson­de­re Anzei­ge zu ändern. Die Preise verste­hen sich, sofern nicht anders vermerkt, abgeholt ab dem Lager der Joulia SA. Die Preise verste­hen sich in Schwei­zer Franken (CHF) oder in Euro (EUR).

 

4. Transport‑, Verpa­ckungs­ma­te­ri­al- und andere Kosten

Allfäl­li­ge Kosten für Trans­port, Verpa­ckung, Palet­ten, Ablad, Kran, spezi­el­le Maschi­nen, Einbau usw. sind in unseren Preisen nicht inbegrif­fen. Diese Kosten können erhöht werden, insbe­son­de­re aufgrund von Treib­stoff­preis­schwan­kun­gen und Anpas­sung der LSVA.

 

4.1. Trans­port­kos­ten

Die Trans­port­kos­ten belau­fen sich in jedem Fall auf 3% des Waren­wer­tes, jedoch aber auf mind. Fr. 20.00 exkl. MwSt. Trans­por­te ausser­halb der Schweiz werden nach Aufwand verrech­net.

 

4.2. Express­zu­schlä­ge

Bestel­lun­gen müssen schrift­lich bis Montag 12.00 Uhr und Donners­tag 12.00 Uhr bei der Joulia SA einge­gan­gen sein, damit ein Versand am darauf­fol­gen­den Tag erfolgt. Bei Liefe­run­gen ausser­halb dieses Bestell­fens­ters (Versän­de erfol­gen jeweils Diens­tags und Freitags), wird ein Express­zu­schlag von Fr. 150.00 exkl. MwSt. erhoben. 

 

4.3. Teillie­fe­rungs­zu­schlä­ge

Sollten die Liefe­rung der Rinne und Abdeckung separat erfol­gen, wird ein Teillie­fe­rungs­zu­schlag von Fr. 85.00 exkl. MwSt. erhoben.

 

5. Liefe­run­gen

5.1. Liefer­fris­ten
Die Joulia SA setzt alles daran, die Liefer­fris­ten einzu­hal­ten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflich­ten die Joulia SA keines­wegs. Nicht einge­hal­te­ne Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschä­di­gung seitens der Joulia SA. Insbe­son­de­re höhere Gewalt, Streik, Betriebs­ein­stel­lung, Ferti­gungs­be­schrän­kun­gen, Schäden an Ferti­gungs­an­la­gen, Liefer­ver­zug oder Nicht­lie­fe­rung eines Zulie­fe­ran­ten, Betriebs- oder Verkehrs­stö­run­gen oder ähnli­che unvor­her­ge­se­he­ne und von unserem Willen unabhän­gi­ge Ereig­nis­se entbin­den die Joulia SA von der Erfül­lung abgeschlos­se­ner Verträ­ge innert verein­bar­ter Liefer­frist oder sogar von deren ganzen Erfül­lung im Falle einer Liefer­un­mög­lich­keit. Die verein­bar­ten Liefer­fris­ten gelten ab Vertrags­ab­schluss, frühes­tens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötig­ten Angaben. Ist eine Liefe­rung auf Abruf verein­bart, so ist der Kunde verpflich­tet, die Ware inner­halb der verein­bar­ten Frist/Termin abzuru­fen; sofern keine beson­de­re Frist/Termin festge­legt ist, beträgt diese längs­tens sechs Monate seit Vertrags­ab­schluss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Joulia SA berech­tigt, sofor­ti­ge Erfül­lung des Vertra­ges zu verlan­gen. Falls vor dem Abruf der Liefe­rung oder einer Teillie­fe­rung Preis­er­hö­hun­gen seitens der Liefe­ran­ten der Joulia SA erfol­gen, so werden diese für die noch nicht abgeru­fe­nen Liefe­run­gen oder Teillie­fe­run­gen weiter­be­las­tet.

 

 

5.2. Trans­port und Ablad
Unsere Waren werden durch die Joulia SA selbst oder durch ein von uns beauf­trag­tes Trans­port­un­ter­neh­men an die auf der Offer­te, Bestel­lungs­be­stä­ti­gung oder vom Kunden angege­be­ne Adres­se gelie­fert, wobei der Ablade­ort von unseren Fahrzeu­gen leicht erreich­bar sein muss. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Bei Ablad von Waren hat der Empfän­ger die notwen­di­ge Mithil­fe zu stellen. Die Joulia SA stellt jegli­che Warte­zeit nach dem gülti­gen Tarif in Rechnung. Sofern die Liefe­rung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauf­trag­te Person jedoch bei der Anlie­fe­rung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungs­ge­mäss überge­ben. Allfäl­li­ge Trans­port­schä­den sind der liefern­den Verkaufs­stel­le der Joulia SA und dem Trans­por­teur durch den Kunden inner­halb von 48 Stunden nach Annah­me der Ware schrift­lich mitzu­tei­len.

 

 

6. Nutzen- und Gefahren­über­gang

Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslie­fe­rung der Ware ab Verkaufs­stel­le oder Lager von der Joulia SA auf den Kunden über, selbst wenn die Liefe­rung franko oder unter ähnli­cher Klausel erfolgt. Ausge­nom­men hiervon sind ledig­lich Liefe­run­gen, welche durch die Joulia SA oder in deren Namen durch den Liefe­ran­ten erfol­gen, in welchem Falle Nutzen und Gefahr mit dem Abladen auf den Kunden überge­hen.

 

 

7. Rechte am geisti­gen Eigen­tum

Jedes bestehen­de geisti­ge Eigen­tum und Know-how von  der Joulia SA an sämtli­chen, dem Kunden im Rahmen des Vertra­ges zur Verfü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen, Unter­la­gen, Verfah­ren, Daten, Muster, Gegen­stän­den, Know-how, Software, usw. verbleibt bei der Joulia SA und dürfen ohne Erlaub­nis von der Joulia SA nicht veräus­sert und verwen­det werden. Sofern diese gestell­ten Items urheber­rerchts­fä­hig sind, behält sich die Joulia SA die Urheber­rech­te daran ausdrück­lich vor.

 

 

8. Gewähr­leis­tung wegen Mängel der Sache

8.1. Mängel
Handels­üb­li­che oder herstel­lungs­tech­nisch beding­te gerin­ge Abwei­chun­gen in den Massen, der Oberflä­chen­be­schaf­fen­heit, von Gewicht und Farbe, und generell alle sich von den gülti­gen Normen nicht abwei­chen­den Unter­schie­de gelten nicht als Mängel, sofern die gelie­fer­te Ware zum vorge­se­he­nen Gebrauch tauglich ist. Es bestehen auch keine Mängel in folgen­den Fällen: Missach­tung anerkann­ter Regeln der Baubran­che; unsach­ge­mäs­se Behand­lung, Verwen­dung, Umset­zung oder Lagerung; Verstös­se gegen techni­sche Anlei­tun­gen oder Monta­ge- und Unter­halts­an­lei­tun­gen; Verstös­se gegen Konstruk­ti­ons- oder andere Vorschrif­ten unserer Liefe­ran­ten oder Herstel­ler; natür­li­che Abnüt­zung oder übermäs­si­ge Beanspru­chung.

 

 

8.2. Mängel­rü­ge
Der Kunde oder der von ihm beauf­trag­te Chauf­feur hat die Beschaf­fen­heit der Ware unmit­tel­bar nach Erhalt zu prüfen. Mängel­rü­ge bezüg­lich der Ware sowie Beanstan­dun­gen wegen unvoll­stän­di­ger oder unrich­ti­ger Liefe­rung werden von der Joulia SA nur berück­sich­tigt, wenn sie spätes­tens inner­halb von sieben Arbeits­ta­gen nach Erhalt der Ware unter Vorla­ge der Liefer­pa­pie­re oder der Rechnung bei der auslie­fern­den Verkaufs­stel­le schrift­lich geltend gemacht werden. Mängel, die bei sofor­ti­ger Unter­su­chung nicht erkenn­bar sind, müssen sofort nach ihrer Feststel­lung gemel­det werden. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als geneh­migt. Die Mängel sind genau zu bezeich­nen. Beanstan­de­te Ware darf unter keinen Umstän­den einge­baut, respek­ti­ve weiter­ver­wen­det werden; ansons­ten gilt sie als geneh­migt. Die Joulia SA gibt die Mängel­rü­ge an den betref­fen­den Liefe­ran­ten oder Herstel­ler weiter.

 

8.3. Verjäh­rung

Die Garan­tie­frist beträgt fünf Jahre für die Dusch­rin­ne oder Dusch­wan­ne mit integrier­tem Wärme­tau­scher und zwei Jahre für das dazuge­hö­ri­ge Shower­deck ab Rechnungs­da­tum.

 

8.4. Garan­tie­leis­tun­gen
Bei berech­tig­ten Mängel­rü­gen und Garan­tie­an­sprü­chen ist die Joulia SA nach ihrer Wahl berech­tigt, die mangel­haf­te Ware auf eigene Kosten in Ihrem Werk in Biel zu erset­zen oder zu reparie­ren, oder eine Preis­re­duk­ti­on zu gewäh­ren, oder den Kauf rückgän­gig zu machen. Die Kosten für den Aus- und Wieder­ein­bau sowie für den Trans­port gehen zulas­ten des Kunden. Für reparier­te oder ersetz­te Ware leistet die Joulia SA in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüng­li­che Leistung. Ersetz­te oder zurück­ge­nom­me­ne Teile gehen in das Eigen­tum der Joulia SA über. In beson­de­ren Fällen kann die Joulia SA die Ein- und Ausbau­kos­ten sowie die Trans­port- und Service­spe­sen ganz oder teilwei­se überneh­men, soweit diese in einem angemes­se­nen Verhält­nis zum Wert der beanstan­de­ten Ware stehen. Weiter­ge­hen­de Ansprü­che, insbe­son­de­re auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgend­wel­cher Art an der gelie­fer­ten Ware selbst entstan­den sind (direk­te und indirek­te Schäden), sind ausge­schlos­sen.  Mängel­rü­gen und Garan­tie­an­sprü­che befrei­en den Kunden nicht von der Pflicht zur frist­ge­rech­ten Zahlung.

 

 

9. Haftung

Die Joulia SA haftet nur bei Nachweis rechts­wid­ri­ger Absicht oder grober Fahrläs­sig­keit und nur für unmit­tel­ba­re Schäden. Darüber hinaus gehen­den Schaden­er­satz­an­sprü­che des Kunden gegen die Joulia SA, wie insbe­son­de­re aus Verschul­den bei Vertrags­ab­schluss (culpa in contra­hen­do), aus positi­ver Vertrags­ver­let­zung, aus Verlet­zung vertrag­li­cher Neben­pflich­ten, für Mängel­fol­ge­schä­den, aus unerlaub­ter Handlung, für Verzug, für Unmög­lich­keit sowie für Verlet­zung von Schutz­rech­ten Dritter, sind ausge­schlos­sen. Die Joulia SA haftet darüber hinaus nicht für Schaden infol­ge natür­li­cher Abnut­zung , ungeeig­ne­ter oder unsach­ge­mäs­ser Verwen­dung, fehler­haf­ter Monta­ge oder Inbetrieb­set­zung durch den Kunden oder Dritte, fehler­haf­te oder nachläs­si­ge Behand­lung und übermäs­si­ger Beanspru­chung oder anderen Gründen, die die Joulia SA nicht zu vertre­ten hat. Gleiches gilt, falls der Kunde oder der Dritte bei Auftre­ten eines Mangels der Joulia SA nicht umgehend Gelegen­heit gibt zu beheben.

 

 

10. Umtausch und Waren­rück­nah­men

Umtausch und Rücknah­me von Waren sind nur im Einver­ständ­nis mit der Joulia SA möglich. Spezi­al­an­fer­ti­gun­gen und Waren, welche die Joulia SA nicht an Lager führt oder die ab Fabrik gelie­fert wurden, werden nicht zurück­ge­nom­men. Allfäl­li­ge Trans­port- und Verpa­ckungs­kos­ten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfal­le­ne Waren und angebro­che­ne Verpa­ckun­gen werden weder umgetauscht noch zurück­ge­nom­men. Retour­wa­ren werden nur in einwand­frei­em Zustand angenom­men; sie werden mit einem Abzug von mindes­tens 20% auf die Faktu­ra-Preise gutge­schrie­ben. Der Artikel: 1–0‑0–0.0 wird bei Rückga­be Fachge­recht entsorgt und nicht gutge­schrie­ben.

 

 

11. Zahlungs­be­din­gun­gen

Die Zahlungs­frist lautet grund­sätz­lich 30 Tage netto ab Rechnungs­da­tum bei Liefe­run­gen inner­halb der Schweiz. Liefe­run­gen ausser­halb der Schweiz erfol­gen grund­sätz­lich nur per Voraus­kas­se. Wo es die Umstän­de erfor­dern, insbe­son­de­re bei Bestel­lun­gen von Einzel‑, Sonder- oder Massan­fer­ti­gun­gen wird die Joulia SA ermäch­tigt, Barzah­lung, Anzah­lung, Sicher­stel­lung, Voraus­zah­lung oder Bezah­lung vor Ablauf der Zahlungs­frist zu verlan­gen. Bei Überschrei­tung der Zahlungs­frist gerät der Kunde ohne beson­de­re Mahnung in Verzug. Die Joulia SA ist berech­tigt, Mahnge­büh­ren und Verzugs­zin­sen zu handels­üb­li­chen Kondi­tio­nen zu verlan­gen. Kunden, die ihre Kredit­li­mi­te ausge­schöpft haben oder die mit ihren Zahlun­gen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofor­ti­ger Wirkung und ohne beson­de­re Mittei­lung für weite­re Liefe­run­gen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann die Joulia SA die weite­ren Liefe­run­gen zurück­hal­ten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Joulia SA vom Vertrag zurück­tre­ten. Die Joulia SA behält sich das Recht vor, bei Zahlungs­ver­spä­tun­gen die verkauf­te Ware zurück­zu­neh­men. Abzüge ohne Gutschrif­ten sind nicht gestat­tet. Bei allfäl­li­gen unberech­tig­ten Skonto­ab­zü­gen erfolgt eine automa­ti­sche Nachbe­las­tung. Ist ein Skonto verein­bart, darf dieser erst nach Gutschrif­ten­ab­zug berech­net werden. Die Zahlung mittels einer Kredit­kar­te gibt keinen Anlass zu einem Skonto.

 

 

12. Eigen­tums­vor­be­halt

Die Joulia SA und der Kunde verein­ba­ren hiermit ausdrück­lich einen Eigen­tums­vor­be­halt, gültig auf allen zwischen den Partei­en abgeschlos­se­nen Kaufver­trä­gen. Der Kunde wird somit nicht Eigen­tü­mer der verkauf­ten Ware anläss­lich der Besitz­über­nah­me, sondern erst mit der Bezah­lung des gesam­ten verein­bar­ten Kaufprei­ses. Die Joulia SA ist somit ermäch­tigt, die Eintra­gung des vorlie­gen­den Eigen­tums­vor­be­hal­tes in das öffent­li­che Regis­ter beim Betrei­bungs­amt auf ihre Kosten einsei­tig zu veran­las­sen.

 

 

13. Rücktritt­recht

Verän­de­run­gen in den Verhält­nis­sen des Kunde wie Zahlungs­ver­zug, Zahlungs­schwie­rig­kei­ten, Zahlungs­ein­stel­lung sowie die Einlei­tung von Betrei­bun­gen und Prozes­sen berech­ti­gen die Joulia SA zum sofor­ti­gen Rücktritt von allfäll­li­gen Liefer­ver­pflich­tun­gen.

 

 

14. Erfül­lungs­ort, Gerichts­stand, anwend­ba­res Recht

Erfül­lungs­ort ist der Sitz der Joulia SA. Für alle Strei­tig­kei­ten, zu welchen der Vertrag oder die vorlie­gen­den Allge­mei­nen Bedin­gun­gen Anlass geben könnten, ist der Sitz der Joulia SA der ausschliess­li­che Gerichts­stand. Der Vertrag und die vorlie­gen­den Allge­mei­nen Bedin­gun­gen unter­lie­gen dem schwei­ze­ri­schen Recht. Sollten Einzel­be­stim­mun­gen der vorlie­gen­den Allge­mei­nen Bedin­gun­gen unwirk­sam sein, so bleibt die Wirksam­keit der übrigen Bestim­mun­gen hiervon unberührt.

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Veröf­fent­licht im März 20211-

Kessler in Urdorf

Der Einsatz in 39 Bädern ermöglichte eine 10% kleinere Haustechnik, was Baukosten von bis zu 20'000 CHF einsparte. Im Betrieb senkt Joulia die Nebenkosten jährlich um 8'400 CHF und ist ein entscheidender Faktor für die Winter-Autarkie von 85%.

kessler


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